GRUNDLAGE
Die Arbeitsgemeinschaft für das Jagdhundewesen (AGJ) besteht In Anwendung der Art. 11, sowie 37 bis 39 der Statuten der Schweizerischen Kynologischen Gesellschaft.
ZWECK
Die AGJ der SKG ist die führende Organisation des Jagdhundewesens innerhalb der SKG und fördert durch Zusammenarbeit mit den landeseigenen jagdlichen Vereinigungen und Organisationen die Erziehung, Ausbildung und Prüfung von Jagdhunden. Ihr obliegt die Ausarbeitung von Rahmenbestimmungen, Reglementen und nationalen Prüfungsordnungen, sowie die Überwachung der Leistungsprüfungen und der Homologierung des Titels eines Schweizer Jagd-Gebrauchs-Siegers (CACT).
MITGLIEDSCHAFT
Der AGJ gehören alle Rasseklubs der SKG an, die sich mit dem Jagdhundewesen befassen.
Jagdkynologische Organisationen, Interessengemeinschaften und Vereinigungen können als ausserordentliche Mitglieder aufgenommen werden, sofern sie der SKG angehören. Sie haben kein Stimmrecht.
Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft richten sich nach den Statuten der SKG.
ORGANE
Die Organe der AGJ sind:
Die Delegiertenkonferenz.
Der Vorstand, die Technische Kommission für das Jagdhundewesen (TKJ).
EHRENKODEX DER SKG:
"Wir wollen frairen und sauberen Umgang mit unseren Hunden, verzichten auf tierquälerische Methoden und setzen keine verbotenen Hilfsmittel ein. Die Gesundheit und die Würde des Hundes hat für uns oberste Priorität."
Achtung neu:
TKJ Ausbildungskurs für Richteranwärter und Richter in Verhaltensfragen (Anmeldeformular)
Meldeformular für Schweissprüfungen
Vortrag von W. Müllhaupt über die Jagdhunde in der Schweiz an der DV der SKG
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