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Jagdhundewesen

DER VORSTAND DER AGJ, DIE TKJ

Die TKJ ist der Vorstand der AGJ. Sie besteht aus sieben bis neun Mitgliedern, die von der Delegiertenkonferenz der AGJ gewählt werden. Der Präsident der TKJ gehört von Amtes wegen dem Zentralvorstand der SKG an. Die Amtsdauer beträgt jeweils drei Jahre mit Wiederwählbarkeit und fällt mit derjenigen des Zentralvorstand der SKG zusammen.

Die TKJ besteht aus Präsident, Vizepräsident, Sekretär, Kassier, Protokollführer und Beisitzern. Der Präsident der TKJ amtiert gleichzeitig als Präsident der Delegiertenkonferenz der AGJ.

Der TKJ obliegt die Festlegung jagdkynologischer Richtlinien, Rahmenbestimmungen und Reglemente, soweit sie nicht gemäss diesem Reglement in den Wirkungskreis der Delegiertenkonferenz der AGJ fallen, sowie die Koordination, Genehmigung und Überwachung von Leistungsprüfungen.